Allgemeine Informationen
Bereitstellung des Kehrichts am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr!
Kehricht nur zulässig in offiziellen ZAB-Säcken oder in Säcken mit ZAB-Gebührenmarken.
17 Liter (bis ca. 5 kg) CHF 1.00 = 1 Gebührenmarke (GM); 35 Liter (bis ca. 10 kg) CHF 2.00 = 2 GM; 60 Liter (bis ca. 15 kg) CHF 3.00 = 3 GM; 110 Liter (bis ca. 20 kg) CHF 6.00 = 6 GM
Produktion und Verkauf der ZAB-Gebührenmarke werden eingestellt. Bereits gekaufte Gebührenmarke bleiben gültig. Es werden ZAB-Gebührensäcke empfohlen.
800 l-Container für Private
Nicht zulässig. Bitte Unterflurbehälter (UFB) benutzen.
800 l-Container für Gewerbe und Industrie
Container mit offiziellem ZAB-Kleber oder deutlichem Firmennamen bezeichnen. Gewichtserfassung bei der Leerung. Beratung und Anmeldung ZAB Hotline, T 071 932 12 12.
Sperrgut
Nur zulässig mit ZAB-Sperrgutmarken (CHF 6.00). Lose Materialien gut bündeln. Sperrgut in kleine verladbare Teile zerlegen. Übergangsweise sind auch die bisherigen ZAB-Gebührenmarken zulässig.
Kleinsperrgut bis 15 kg/Stück
max. Masse 40x60x100 cm: CHF 6.00 (z.B. Stuhl, Sessel, gefaltete Matratze, Ski, Eckteil Sofa, kleiner Tisch, Wohnwandelement usw.).
Grobsperrgut bis 35 kg/Stück
Höchstlänge 150 cm: CH 12.00 (z.B. Tisch, Sofaelement, Kommode, Schrank, Bett, Lattenrost, Wohnwand, Kleintierstall usw.)
Privatanlieferungen in den easydrives Bazenheid, Gossau, Degersheim
Sperrgut oder Bauschutt kann direkt angeliefert werden.
Kehricht-Unterflurbehälter (24h Entsorgung)
Kehricht nur zulässig in offiziellen ZAB-Säcken oder in Säcken mit ZAB-Gebührenmarken. Grobsperrgut am Abfuhrtag neben den Unterflurbehälter stellen. In Gemeinden mit UFB werden keine Säcke mehr ab der Strasse aufgeladen.
Gebührenmarkenbezug
Die offiziellen ZAB-Gebührenmarken für den Hauskehricht können bei den Einwohnerdiensten, Büro 3, bezogen werden. Verkauf von Bögen à 20 Franken (zu 10 Marken).