Allgemeine Informationen
Bereitstellung des Kehrichts am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr!
Kehricht nur zulässig in offiziellen ZAB-Säcken.
Christbaumentsorgung
Christbäume bis max. 150cm Länge können bis ende Februar kostenlos entsorgt werden. Danach CHF 6.00 (1 Sperrgutmarke)
Kehricht-Unterflurbehälter (24h Entsorgung)
Kehricht nur mit offiziellen ZAB-Säcken.
Grobsperrgut am Abfuhrtag neben den Unterflurbehälter stellen. In Gemeinden mit UFB werden keine Säcke mehr ab der Strasse aufgeladen.
800 l-Container für Private
Nicht zulässig. Bitte Unterflurbehälter (UFB) benutzen.
800 l-Container für Gewerbe und Industrie
Container mit offiziellem ZAB-Kleber oder deutlichem Firmennamen bezeichnen. Gewichtserfassung bei der Leerung. Beratung und Anmeldung ZAB Hotline, T 071 932 12 12.
Sperrgut
Sperrgut in kleine verladbare Teile zerlegen und lose Materialien gut bündeln. Nur zulässig mit ZAB-Sperrgutmarken (CHF 6.00).
Kleinsperrgut bis 15 kg/Stück
max. Masse 40x60x100 cm: CHF 6.00 (z.B. Stuhl, Sessel, gefaltete Matratze, Ski, Eckteil Sofa, kleiner Tisch, Wohnwandelement usw.).
Grobsperrgut bis 35 kg/Stück
Höchstlänge 150 cm: CH 12.00 (z.B. Tisch, Sofaelement, Kommode, Schrank, Bett, Lattenrost, Wohnwand, Kleintierstall usw.)
Jedes Teil ist einzeln zu frankieren.
